Wirksames Testament: Verwendung eines ungewöhnlichen Schreibpapiers spricht nicht gegen Testierwillen
Auch wenn es sich um einen Bestellblock für ein Restaurant handelt, bedeutet die Verwendung von ungewöhnlichem Schreibpapier zur Bestimmung eines Erben nicht zwangsläufig, dass keine testamentarische Absicht vorliegt. Es kann sich immer noch um ein… weiter lesen