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Weinhändler und der bekömmliche Wein

Im Zusammenhang mit den seit dem 14.12.2012 geltenden Angaben auf Lebensmittelverpackungen weise ich auch darauf hin, daß die Bewerbung oder Etikettierung von Weinen mit dem Zusatz “bekömmlich” nicht zulässig und daher wegen unzulässiger gesundheitsbezogener Angaben wettbewerbswidrig ist. So hat der [...]

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