Allgemeines Recht

Allgemeines Recht und AGB

Die Fragen zum allgemeinen Recht ergeben sich aus den Alltagssituationen des täglichen Lebens. Ob Sie etwas eingekauft haben, was defekt ist, Ihr Nachbar die Ansicht vertritt, die Hecke in Ihrem Garten sei zu hoch gewachsen oder Ihr Handwerker die Arbeiten nicht richtig ausgeführt hat – hier berate ich Sie über Ihre Rechte und setze diese für Sie durch.

Auch das Arbeitsrecht spielt in unserem Alltag eine große Rolle:

Die einzelnen Fragen zu einem neuen Arbeitsvertrag sind ebenso wichtig wie die einzelnen Lösungswege bei der Beendigung eines Arbeitsverältnisses durch Kündigung, Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag. Das gilt auch für den Fall, daß der Lohn nicht pünktlich bezahlt, Urlaub nicht gewährt oder die vereinbarte Arbeitszeit nicht eingehalten wird.

Häufig greifen einzelne Rechtsgebiete in einander, so daß sich effektive Lösungen auch auf andere Bereiche nachhaltig auswirken können.

So kann es beispielsweise bei familien- oder erbrechtlichen Lösungen auch zu steuerlichen Auswirkungen kommen, die zu beachten sind.

Bei Handwerkerleistungen können sich Fragen zum öffentlichen Baurecht ergeben oder zu den Voraussetzungen, die unter Sicherheitsaspekten zu berücksichtigen sind.

Fragen zwischen Gesellschaftern, Geschäftsführern und ihren Gesellschaften untereinander werfen häufig handelsrechtliche und hafungsrechtliche Probleme auf, die es zu lösen gilt.

Sollte es sich um Rechtsbereiche handeln, in denen ich nicht ausreichend versiert bin, so bemühe ich mich für Sie gerne um eine Kollegin oder einen Kollegen aus meinem Netzwerk, der entsprechend spezialisiert ist und begleite Sie auch gerne in dem anstehenden Verfahren.

Das allgemeine Recht ist vielschichtig und individuell anzuwenden.

Allgemeine Geschäfsbedingungen (AGB)

Weniger individuell und daher global zu betrachten ist das Recht der Allgemeinen Geschäfsbedingungen (AGB). Hier schaffen Unternehmer rechtliche Rahmenbedingungen für eine Vielzahl von Geschäften mit ihren Kunden, die möglichst einheitlich gehandhabt werden sollen.

Allerdings sieht das Gesetz insbesondere Verbrauchern – also Privatpersonen – gegenüber einen besonderen Schutz vor, so daß einzelne von Unternehmern gewünschte Regelungen nicht so einfach umzusetzen sind. Nichts ist ärgerlicher, als das Scheitern eines Anspruches gegen einen Kunden, weil die AGB gesetzeswidrig oder gar wettbewerbswidrig sind.

Ich prüfe mit Ihnen die vertraglichen Regelungen, die Sie erreichen möchten und stimme diese auf die gesetzlichen Vorgabe ab. Ihre AGB erstelle und überarbeite ich unter Berücksichtigung der wettbewerbsrechtlichen, zivilrechtlichen und auch handelsrechtlichen Vorgaben.

Dabei stelle ich auf der Grundlage der von Ihnen erhaltenen Informationen sicher, daß die Regelungen innerhalb der AGB auch mit der tatsächlichen täglichen Handhabung in Ihrem Unternehmen übereinstimmen.

Zusätzlich erstelle ich Ihnen im Bereich des Wettbewerbsrechtes für den Internethandel Rechtstexte für Ihren Internetauftritt und die vertraglichen Abwicklungen mit Ihren Kunden.

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