Haftung eines Handwerkers – Grenze bei unerkennbaren Vorschäden
Die Haftung eines Handwerkers für einen Werkmangel setzt voraus, dass er den zugrunde liegenden Fehler bei sorgfältiger Prüfung hätte erkennen können. Das Landgericht Coburg hat diesen Grundsatz in einem im Februar 2026 verkündeten Berufungsurteil bekräftigt… weiter lesen



